Betriebskostenabrechnung auch bei formellen Mängeln wirksam

Betriebskostenabrechnung auch bei formellen Mängeln wirksam

München – August 2011. Der BGH präzisiert die bestehenden Regelungen zur Betriebskostenabrechnung. Die Bundesrichter stellten fest, dass die Abrechnung auch im Falle formeller Mängel ihre Gültigkeit behält und der Mieter ...