Kinder
Eltern-Kind-Zentrum in Teileigentum nach BGH-Urteil zulässig
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als „Laden mit Lager“ bezeichnet ist, ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramRedditPinterestTumblr ...
Jeder dritte Senior will Immobilie lieber vererben als verschenken
Ein Drittel der Immobilienbesitzer über 60 lehnen Schenkung von Wohneigentum ab / Laut einer Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, überwiegt der Wunsch, in eigenen vier Wänden alt zu ...