Neues BGH-Urteil

BGH lässt auch ältere Mietrückstände als Kündigungsgrund zu

§ 314 Abs. 3 BGB ist im Wohnraummietrecht nicht anzuwenden, stellt der BGH (Bundesgerichtshof) in seinem heutigen Urteil klar. Das bedeutet, dass keine zeitliche Schranke für den Ausspruch einer fristlosen ...