Die geplante Gastraum- und Produktionserweiterung der Hausbrauerei Schlüssel in der Düsseldorfer Altstadt ist von den Nachbarn hinzunehmen. Dies hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit einem heute bekannt gegebenen Urteil entschieden.
Das Gericht wies damit die Klage einer Nachbarin gegen einen entsprechenden Bauvorbescheid ab. Zur Urteilsbegründung führte das Gericht aus, der beabsichtigte straßenseitige Neubau für einen offenen Gastraum und der im rückwärtigen Bereich geplante 11 m hohe Verbindungsbau verletzten nachbarliche Belange nicht. Das Vorhaben sei in einem sogenannten Kerngebiet zulässig. Die Erweiterung der Hausbrauerei stelle sich gegenüber der Klägerin auch nicht als rücksichtslos dar. Sie müsse insbesondere den im Blockinnenbereich geplanten 11 m hohen Anbau dulden, in dem sechs Brautanks aufgestellt werden sollen. Denn in diesem rückwärtigen Bereich verfüge sie über keine genehmigten Räume mit Aufenthaltsqualität. Schließlich beeinträchtige der Neubau ausweislich eines Gutachtens auch nicht die Funktionalität der Lüftungsanlage der Klägerin.
Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
Aktenzeichen: 4 K 390/18
Quelle: Presseservice des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.12.2019