BGH-Urteil zur Kündigung wegen Eigenbedarfs

BGH bestätigt die Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfs-Kündigung wegen nachträglich entstandenem Eigenbedarfs

Bei Abschluss des Mietvertrages versicherte der Vermieter dem Mieter eines Einfamilienhauses noch im Februar 2008 mündlich, dass kein Eigenbdarf in Betracht komme. Kaum drei Jahre später kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristgerecht wegen Eingenbedarfs, weil das Haus für den Enkel und dessen Familie benötigt werde.

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