Mieterhöhung in Berlin aufgrund des Berliner Mietspiegels 2011 | fair-NEWS.de

Was kann der Mieter gegen eine fehlerhafte Mieterhöhung in Berlin unternehmen?

Vor kurzem ist der neue Berliner Mietspiegel 2011 erschienen. Im Gegensatz zum Mietspiegel 2009 wurden zahlreiche Vergleichswerte nach oben gesetzt. Dementsprechend verschicken nun zahlreiche Berliner Hausverwaltungen bzw. Vermieter eine Ankündigung zur Mieterhöhung. Ist diese im Juli 2011 verschickt, so muss der Berliner Mieter spätestens ab Oktober 2011 mehr Miete bezahlen. Und das oftmals nicht wenig, denn die Mieterhöhung kann durchaus sehr hoch ausfallen.

Was kann der Mieter in Berlin unternehmen, wenn er von einer Mieterhöhung betroffen ist?

Das wichtigste ist, dass man innerhalb der von der Hausverwaltung gesetzten Frist die Mieterhöhung überprüft. Denn viele Mieterhöhungen sind fehlerhaft, da sie falsche Tatsachen zugrunde legen, oder schlicht und einfach falsch berechnet wurden.

Das oftmals entscheidende Kriterium ist das, in welcher Wohnlage das Mietshaus in Berlin liegt. Denn die Lage entscheidet über den maximal möglichen Quadratmeterpreis. Es gibt in Berlin die einfache Wohnlage, die mittlere Wohnlage, und schließlich die gute Wohnlage. Allerdings kann es passieren, dass sogar in derselben Straße alle drei Wohnlagen nebeneinander anzutreffen sind. Steht nun das eine Haus in einfacher Wohnlage direkt neben einem Haus mit mittlerer Wohnlage, so können Fehler in der Festsetzung der Mieterhöhung vorprogrammiert sein. Denn eine Mietswohnung in einfacher Wohnlage darf natürlich viel weniger kosten als eine in mittlerer Wohnlage. Dementsprechend muss genau überprüft werden, inwieweit das betroffene Mietshaus in der einen oder der anderen Wohnlage steht. Ist hier ein falscher Ausgangspunkt vorhanden, so kann gegen die Mieterhöhung Widerspruch eingelegt werden.

Der zweite wichtige Aspekt bei der Berechnung einer Mieterhöhung ist das Baujahr des Mietshauses. Häuser in Berlin, die bis 1918 gebaut wurden, sind in der Miete günstiger als die, die ab 1919 erbaut wurden. Und das, obwohl beide Häusertypen zu den Altbauten zählen.

Schließlich kommt es auf den Einzelfall an. Selbst wenn ein bestimmtes Berliner Mietshaus scheinbar eine Mieterhöhung rechtfertigt, da es dem Mietspiegel nach in der Miete angehoben werden darf, heißt das noch lange nicht, dass genau dieses spezielle Mietshaus auch tatsächlich in der Miete angehoben werden kann. Vielfach gibt es einzelne Kriterien vor Ort, die das Haus dann in der Qualität reduzieren, und dadurch eine Mieterhöhung unmöglich machen. Insofern ist es immer sinnvoll, eine Mieterhöhung überprüfen zu lassen.

Tipps rund um die aktuelle Mieterhöhung aufgrund des Berliner Mietspiegels 2011 finden Sie hier:

www.kanzlei-hollweck.de/2011/07/31/mieterh%C3%B6hung-in-berlin-anstieg-der-mieten-durch-den-berliner-mietspiegel-2011/

Die Überprüfung der Mieterhöhung kann dem Mieter viel Geld ersparen, das er in sinnvollere Dinge als in eine zu hohe Miete investieren sollte.

Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin

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