24PR => Hundehaltung im Mietshaus – Zustimmung des Vermieters erforderlich

24PR => Hundehaltung im Mietshaus – Zustimmung des Vermieters erforderlich:
Die Haltung eines Haustieres ist nicht in jedem Umfeld möglich, dies gilt insbesondere für Mietwohnungen. Nicht alle Vermieter sind mit Tieren in ihren Wohnungen einverstanden und gerade Hundebesitzer stoßen in diesen Fällen oft auf Widerstand. Das Immobilienportal myimmo.de informiert über die rechtliche Lage.

Als Wohnungseigentümer entscheidet jeder selbst über seine Haustierhaltung. Wer mit Hund eine Wohnung zum Mieten ( www.myimmo.de/wohnen/wohnung-miete ) sucht, steht nicht selten vor Problemen, denn viele Hauseigentümer und auch Nachbarn sind über vierbeinige Mitbewohner wenig erfreut. Grundsätzlich entscheidet der Vermieter, ob er Hunde in seinen Wohnungen gestattet. Sollte ein Mieter die Genehmigung zur Tierhaltung bekommen, gilt diese nicht automatisch für alle anderen Mieter. Dem Vermieter steht es prinzipiell frei, bestimmten Mietern Sonderrechte einzuräumen, die anderen Mietern vorenthalten bleiben. Bei entsprechenden Entscheidungen können beispielsweise die Größe des Hundes oder frühere Erfahrungen mit dem Mieter ausschlaggebend sein. Eine solche Ungleichbehandlung verschiedener Mietparteien gilt als zulässig, wie einschlägige Gerichtsurteile bestätigen.

Wer einfach davon ausgeht, Hunde wären im Haus erlaubt, da der Nachbar ebenfalls einen hält, kann daher Schwierigkeiten bekommen. Wenngleich der Mieter womöglich unwissentlich die Interessen des Vermieters verletzt, hat Letzterer in solchen Fällen das Recht, die Abschaffung des Tieres zu verlangen. Um solche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Vermieter im Voraus um Erlaubnis zu bitten. Auf diese Weise kommt es nicht zu unangenehmen Streitigkeiten oder gar zu einem erzwungenen Umzug.

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