Aus für die Ölpreisbindung

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Energieversorger den Gaspreis nicht mehr ausschließlich an den Ölpreis koppeln dürfen (AZ: VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08 – Urteil vom 24. März 2010).

Die Richter waren der Ansicht, dass dadurch die Verbraucher ungebührlich benachteiligt würden und sich den Versorgern zusätzliche Gewinn möglichkeiten bieten.

Das stimmt ja wohl auch. Aber mit Sicherheit werden die Energielieferanten sehr zügig eine Lösung finden, die Ihnen ihre reichhaltigen Pfründe auch weiterhin sichert. Und wer seine Gasrechnung in der Vergangenheit ohne zu Murren immer bezahlt hat, bekommt rückwirkend keinerlei Erstattung.

Mehr zu diesem Thema:

http://www.fair-news.de/news/Das+Ende+der+automatischen+Gaspreisbindung/54930.html


http://www.open-report.de/artikel/BGH+kippt+automatische+%D6lpreisbindung+der+Gaspreise/48647.html

1 Gedanke zu „Aus für die Ölpreisbindung“

  1. Ich stimme dem Autor zu. Leider finden die Energielieferanten immer einen Weg, die Gesetze zu umgehen und den Verbrauchern hohe Kosten aufzudrücken. Ich finde diese Ölpreisbindung total daneben. Und selbst über die Ölpreise könnte ich mich jetzt schon wieder aufregen.. naja.. hoffen wir erstmal, dass die Preise zumindest für einen Moment sinken. Besser als nichts!

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