Justitia

Bauliche Veränderungen bleiben zustimmungspflichtig

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob für bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum eine Zustimmung erforderlich ist, selbst wenn diese Veränderungen lediglich eine Verbesserung darstellen und keine Beeinträchtigung anderer Eigentümer nach sich ...