Architekt
Eigentümergemeinschaft muss gravierende Feuchtigkeitsschäden sanieren
BGH-Urteil: Feuchtigkeitsschäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums müssen auch gegen den Willen der Mehrheit in der Eigentümerversammlung saniert werden. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramRedditPinterestTumblr ...