Eltern-Kind-Zentrum zulässig

Eltern-Kind-Zentrum in Teileigentum nach BGH-Urteil zulässig

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat  entschieden, dass in einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als „Laden mit Lager“ bezeichnet ist, ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramRedditPinterestTumblr ...
Jeder dritte Senior will Immobilie lieber vererben als verschenken

Jeder dritte Senior will Immobilie lieber vererben als verschenken

Ein Drittel der Immobilienbesitzer über 60 lehnen Schenkung von Wohneigentum ab / Laut einer Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, überwiegt der Wunsch, in eigenen vier Wänden alt zu ...