BGH-Urteil - Bildquelle: pixabay.com

Keine Mietminderung wegen Diebstahls einer vereinbarungsgemäß im Keller der Mietwohnung eingelagerten Einbauküche des Vermieters

Auch nach dem Diebstahl einer gemieteten Einbauküche hat die Mieterin den darauf entfallenden Mietanteil weiter zu zahlen – auch, wenn die Möbel vereinbarungsgemäß nicht mehr genutzt, sondern im Keller gelagert ...