Bonn

Fetsetzung von Voauszahlugen auf Erschließungsbeiträge in Bonn-Beuel rechtswidrig

Die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die Herstellung eines im Dezember 1987 fertiggestellten Teils der Straße Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel ist rechtswidrig. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramRedditPinterestTumblr ...