Sachverständiger

Eigentümergemeinschaft muss gravierende Feuchtigkeitsschäden sanieren
BGH-Urteil: Feuchtigkeitsschäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums müssen auch gegen den Willen der Mehrheit in der Eigentümerversammlung saniert werden. Teilen mit: Click to share on X (Opens in new window) ...