Schimmelpilz
Wärmebrücken in Außenwänden sind bei älteren Bauten keine Sachmängel
Die Kläger in zwei Verfahren sind jeweils Mieter von Wohnungen, die in den Jahren 1968 und 1971 unter Beachtung der damals geltenden Bauvorschriften und technischen Normen errichtet wurden. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramRedditPinterestTumblr ...