Stadt Bonn

Fetsetzung von Voauszahlugen auf Erschließungsbeiträge in Bonn-Beuel rechtswidrig
Die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die Herstellung eines im Dezember 1987 fertiggestellten Teils der Straße Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel ist rechtswidrig. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramSkypeRedditPinterestTumblr ...
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