Überschussbeteiligung
Neuregelung zur Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen ist verfassungskonform
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Neuregelung zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) in der Lebensversicherung nicht verfassungswidrig ist. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramRedditPinterestTumblr ...