V ZR 203/18

Eltern-Kind-Zentrum in Teileigentum nach BGH-Urteil zulässig
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als „Laden mit Lager“ bezeichnet ist, ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramSkypeRedditPinterestTumblr ...
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