Verwaltungsgericht Köln
Weil Stellplätze nicht öffentlich nutzbar sind, entfällt Zahlung der Stadt Lohmar an Bauherrin
Ein Vertrag aus dem Jahr 2014, mit dem die Stadt Lohmar mit der Eigentümerin eines Grundstücks die Herstellung von 81 Stellplätzen gegen eine Zahlung von 200.000 Euro vereinbart hat, ist ...
Fetsetzung von Voauszahlugen auf Erschließungsbeiträge in Bonn-Beuel rechtswidrig
Die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die Herstellung eines im Dezember 1987 fertiggestellten Teils der Straße Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel ist rechtswidrig. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramRedditPinterestTumblr ...