Steuerabzug für Umzugskosten

Zum 1. Aug. 2011 wurden die Pauschbeträge für einen berufsbedingten Wohnortwechsel angehoben. Darüber berichtete bereits am 13. Juli 2011 das Darmstädter Echo.

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat die Möglichkeit, die Umzugskosten steuerlich geltend zu machen. Je nach Grund des Umzuges können diese Kosten als Werbungskosten, Sonderausgaben oder – seit 2006 – als haushaltnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden. Damit wird entweder das steuerpflichtige Einkommen oder die Steuerschuld unmittelbar reduziert.

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)e.V. hat auf einem Faltblatt die wichtigsten Informationen zu diesem Thema zusammengefasst.

Umzug aus privaten Gründen

Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit sind:

– Die Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung mit Datum, ausgewiesener MwSt. und USt-ID des Umzugsdienstleisters
– Die Arbeitskosten sind in der Rechnung separat ausgewiesen
– Der Nachweis der unbaren Zahlung auf das Konto der Möbelspedition (Kontoauszug)
– Keine anderweitige Förderung des Umzugs

Umzug aus beruflichen Gründen

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einnahmen aus unselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.

Voraussetzungen für eine Berücksichtigung sind:

– Erstmalige Aufnahme einer sozialiversicherungspflichtigen Beschäftigung
– Wechsel des Arbeitsgebers, sofern der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre.
– Versetzung durch den Arbeitgeber, sofern der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre.
– Die Entfernung zur Arbeitsstelle verkürzt sich erheblich (mind. eine Stunde täglich für Hin-und Rückfahrt).

Umzug aus gesundheitlichen Gründen

Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen können die Kosten bei der Steuererklärung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Berücksichtigungsfähig sind die Kosten wie bei einem Umzug aus beruflichen Gründen. (br)

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.friedrich-umzug.de

Steuerabzug für Umzugskosten

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