BGH-Urteil vom 13. Januar 2017 – V ZR 96/16: Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen darf, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen.
Der Bundesgerichtshof hat heute der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft stattgegeben, die sich gegen die nächtliche Nutzung einer als "Laden" ausgewiesenen Teileigentumseinheit als Gaststätte wendet.
Eine Studie der Universität Hohenheim im Auftrag der LBS-Stiftung Bauen und Wohnen hat ergeben, dass Wohneigentümer in Deutschland glücklicher sind als Mieter. Die Studie liegt der “Welt am Sonntag” exklusiv vor.
Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Wohnungseigentümer die Sanierung seiner durch Planungsfehler wegen Nässe unbewohnbar gewordenen Wohnung gegen die Eigentümergemeinschaft durchsetzen wollte.
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