§ 573a
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Im Kaufvertrag zugestandenes Wohnrecht der Mieter gilt auch gegenüber § 573a BGB
Die Stadt Bochum räumte Mietern eines Zwei-Familien-Siedlungshauses beim Verkauf Wohnrecht ein. Dies gilt auch bei Berufung auf § 573a BGB (Selbstnutzung und nicht mehr als zwei Wohnungen im Haus). Teilen ...