Urteil

Vergleichsbeträge aus der Rückabwicklung von Baukrediten nur zum Teil einkommensteuerpflichtig

Die aufgrund eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen stellen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge dar. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramRedditPinterestTumblr ...