14 K 719/19
![Urteil](https://www.hausverwalter-blog.de/wp-content/plugins/pt-content-views-pro/public/assets/images/lazy_image.png)
Vergleichsbeträge aus der Rückabwicklung von Baukrediten nur zum Teil einkommensteuerpflichtig
Die aufgrund eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen stellen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge dar. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramRedditPinterestTumblr ...