OLG
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Auch jahrzehntelange Duldung durch den Nachbarn begründet kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht
Außerhalb des Grundbuchs kann ein Wegerecht nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht bestehen. Teilen mit:TwitterFacebookWhatsAppLinkedInMehrE-MailDruckenTelegramRedditPinterestTumblr ...