Kann ein Vermieter von seinem Mieter Ersatz für Schäden an der Mietsache nur verlangen, wenn er ihm zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat?
BGH-Urteil – Bildquelle: pixabay.com
Kann ein Vermieter von seinem Mieter Ersatz für Schäden an der Mietsache nur verlangen, wenn er ihm zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat?