BGH-Urteil: Bei deutlicher Überschreitung des Kostenrahmens kann der Honoraranspruch des Architekten entfallen.
Überschreitet der Architekt den vorgegebenen Kostenrahmen und ist die Planung deshalb unbrauchbar, riskiert er seinen Honoraranspruch. Weil das OLG Bamberg dies nicht beachtete, verwies der BGH (Bundesgerichtshof) die Klage eines Architekten jetzt dorthin zurück.
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