Novellierung der Trinkwasserverordnung betriff auch Immobilieneigentümer und Wohnungseigentümer

Der Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA) bescheinigte im Jahr 2009 dem „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ aus den über 2.600 großen zentralen Wasserversorgungsanlagen in Deutschland eine gute bis sehr gute Qualität. Die Trinkwasserqualität ist jedoch nicht überall in Deutschland gleich gut. „Auch ohne an Ausnahmesituationen zu denken, wie die EHEC-Epidemie, ist Hygiene beim Trinkwasser ein wichtiges Merkmal für Lebensqualität und Gesundheit“, erläutert Thorsten Hausmann von der Hausmann Hausverwaltung in Hamburg und Norderstedt.

Am 1. November 2011 tritt die angepasste Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Gegenüber der alten Fassung aus dem Jahre 2001 wurden neue wissenschaftliche Erkenntnisse und europarechtliche Vorgaben berücksichtigt. Deutschland ist damit das erste Land innerhalb der Europäischen Union, das einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser festgelegt.

Der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium wird von 0,005 auf 0,003 Milligramm (= 3 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser gesenkt. Die Untersuchungs- und Anzeigepflichten einer Legionellenbelastung des Trinkwassers werden erweitert. Ab Dezember 2013 gilt dann der schon seit 2001 vorgesehene verschärfte Blei-Grenzwert von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser.

„Besonders in Altbauten und älteren Wohnanlagen können noch immer Hausanschlussleitungen oder Trinkwasser-Installationen teilweise aus Blei sein“, sagt Thorsten Hausmann. „Wir achten im Bereich der von uns verwalteten Häuser schon seit vielen Jahren auf die Trinkwasserqualität. Die neue Verordnung ist für uns jedoch ein Anlass, Eigentümer nochmals auf die wichtigsten Punkte hinzuweisen.“ Eigentümer von Anlagen für die Bereitstellung von Trinkwasser sind verpflichtet ihre Mieter oder Nutzer über das mögliche Vorhandensein von Blei in der Trinkwasserverteilung zu informieren.

Die neue Trinkwasserverordnung ist ein umfangreiches Regelwerk mit vielen Anzeige-, Dokumentations- und Informationspflichten. Sie sieht eine Untersuchung der Wassergüte durch den Inhaber der Wasserversorgungsanlage vor. Die Regelungen der Trinkwasserverordnung richten sich nicht nur an Unternehmen und Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen, zum Beispiel Wasserversorgungswerke, Krankenhäuser, Schulen usw., sondern finden auch dort Anwendung wo Rohrleitungen, Apparate und Armaturen zur Trinkwasserversorgung innerhalb einer Immobilie vom Übergabepunkt des Versorgungsunternehmens bis zur Verbraucherzapfstelle gemeint sind. Damit haften auch Eigentümer, Vermieter und Immobilienverwalter für die Qualität der Trinkwasserversorgung.
Aus der novellierten Trinkwasserverordnung ergeben sich also neue Pflichten und Haftungsrisiken für Immobilieneigentümer und -verwalter. Deshalb werden die Mitarbeiter der Hausmann Hausverwaltung regelmäßig zu diesem Thema geschult und ausgebildet.

Der Gesetzgeber erhöht den Schutz der Verbraucher vor verunreinigendem Wasser – davon profieren alle. Thorsten Hausmann fasst zusammen: „Oftmals schimpfen die Betroffenen einer neuen Gesetzeslage über die Auswirkungen oder den hohen Arbeitsaufwand, der mit der Umsetzung verbunden ist. In diesem Fall bietet sich aber eine gute Gelegenheit, Mietern und Eigentümern unter dem Gesichtspunkt des Servicegedankens und der Kundenfreundlichkeit die Wichtigkeit der neuen Vorgaben zu vermitteln. Hausmann Immobilien und Hausverwaltung wird die Novellierung der Trinkwasserverordnung daher zum Anlass nehmen, Mieter und Eigentümer noch besser zu informieren.“

Novellierung der Trinkwasserverordnung betriff auch Immobilieneigentümer und Wohnungseigentümer

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