Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Thema Burnout am Arbeitsplatz (Bossing, Abmahnung, (fristlose) Kündigung)
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 25.7.2011 von Fällen psychischer Überlastung von Mitarbeitern großer Konzerne, wie Adidas, MAN und Daimler. Der Spiegel zitiert eine Studie, der zufolge der Krankenstand in Deutschland wegen psychischer Belastungen in den letzten Jahren stetig angestiegen sei – um 80 % seit 1994. Für Unternehmen wird dies zunehmend zum Problem, denn sollte ein Mitarbeiter für 6-8 Wochen wegen einer Burnoutphase ausfallen, kostet das das Unternehmen ca. 16.000 € – den Schaden wegen der verminderten Leistungsfähigkeit vor dem Burnout nicht eingerechnet, so der Spiegel.
Psychische Erkrankungen können zum Teil auch durch Druck eines Vorgesetzten entstehen. Der Spiegel berichtet, dass leitende Angestellt den Krankenstand ihrer untergeordneten Mitarbeiter „mitschleppen“, wenn sie in eine andere Abteilung versetzt werden. Dies ist ein Indiz dafür, dass bei Arbeitnehmern, die unter der Leitung einer solchen Führungskraft psychisch erkranken, auch Bossing (das Mobbing eines Vorgesetzten) eine Rolle spielt.
Opfer von Bossing (oder Mobbing) müssen von Ihren Arbeitgebern geschützt werden. Aufgrund der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen gegen Bossing (oder Mobbing) zu unternehmen. Konkrete Fälle von Bossing (oder Mobbing) müssen abgemahnt werden. Renitente Vorgesetzte, die ihre Mitarbeiter psychisch unter Druck setzen und „fertig machen“, so dass sie erkranken, können im Wiederholungsfall nach Abmahnung unter Umständen sogar fristlos gekündigt werden.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Falls Sie nahe am Burnout sind, sollten Sie lieber früher als zu spät mit Ihrem Arbeitgeber darüber reden. Gemeinsam lassen sich oft rechtzeitig gute Lösungen finden, die einen Burnout vermeiden. Sollten Sie von Ihrem Vorgesetzten gebosst oder von Mitarbeitern gemobbt werden, sollten Sie frühzeitig Initiative ergreifen. Begreifen Sie sich als jemand, der Hilfe und Unterstützung braucht. Falls Ihr Arbeitgeber nicht regiert und Ihnen keine Unterstützung gibt, sondern Sie vielleicht sogar wegen verminderter Leistungsfähigkeit kündigt, haben Sie bei Firmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern einen guten Schutz durch das deutsche Kündigungsschutzgesetz. Bedenken Sie, dass Sie nach Erhalt einer Kündigung nur 3 Wochen Zeit zum Einlegen einer Kündigungsschutzklage haben. Lassen Sie sich am besten sofort nach Erhalt einer Kündigung von einem Fachmann beraten, ob eine Klage lohnt.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Sollte bei einem Mitarbeiter ein Burnout-Syndrom diagnostiziert werden, ist das für jedes Unternehmen regelmäßig ein großes Problem. Oft wird der Mitarbeiter entlassen; eine kostspielige Kündigungsschutzklage ist die Folge. Ein erkrankter Mitarbeiter kann mit einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) wieder an die Arbeit herangeführt werden. Noch besser ist es, schon viel früher auf Signale, die auf ein Burnout hindeuten, zu achten.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin