Wegen arglistiger Täuschung im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien
München (dapd-bay). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hypovereinsbank im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien wegen arglistiger Täuschung zu Schadenersatz verurteilt. Eine BGH-Sprecherin bestätigte am Freitag auf dapd-Anfrage einen entsprechenden Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR). Der Beschluss des elften Zivilsenats vom 5. Juli (Aktenzeichen: XI ZR/ 342/10) ist rechtskräftig.
Geklagt hatte ein Paar aus Bayern, das 1993 eine Wohnung bei Aachen für laut BR „völlig überteuerte“ 190.000 D-Mark erworben hatte. Finanziert wurde der Kauf von einem Vorgängerinstitut der Hypovereinsbank.
(dapd nachrichtenagentur)