Auch auf dem Balkon müssen Raucher Rücksicht nehmen

Wie das Online-Magazin OPEN-REPORT.de soeben meldet, hat der BGH heute entschieden, dass auch Mieter, die auf ihrem Balkon rauchen, auf andere Mieter Rücksicht nehmen müssen, wenn diese sich massiv gestört fühlen oder gar Gefahr für deren Gesundheit besteht.

Das Magazin weiter: „Zwar habe ein Mieter das Recht, in seiner Wohnung und auf dem Balkon zu rauchen, andere Mieter hätten aber gleichzeitig das Recht auf eine von Belästigungen durch Tabakrauch freie Nutzung ihrer Wohnung, hieß es zur Begründung der Entscheidung. Auch wenn das Rauchen eines Mieters im Verhältnis zu seinem Vermieter grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehöre, stehe einem anderen Mieter ein Unterlassungsanspruch zu. Denn vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Mieter und seinem Vermieter rechtfertigten nicht die Störungen Dritter. Das Maß des zulässigen Gebrauchs und der hinzunehmenden Beeinträchtigungen sei nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu bestimmen.

Daher sollte eine Regelung nach Zeitabschnitten getroffen werden. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Brandenburg, das sich durch den Zigarettenrauch von Nachbarn gestört fühlte und diese dazu verpflichten wollte, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. Die Vorinstanzen hatten die Forderung zurückgewiesen. Der BGH rief das zuständige Landgericht dazu auf, zu prüfen, ob im vorliegenden Fall eine massive Störung oder eine Gefahr für die Gesundheit bestehe.“

1 Gedanke zu „Auch auf dem Balkon müssen Raucher Rücksicht nehmen“

  1. Also ich bin kein Raucher, aber wenn man Nachbar auf dem Balkon ab und zu rauchen würde, könnte ich das mit Sicherheit akzeptieren. Es kommt doch meistens nur zum Streit, weil viele Personen einfach etwas zum streiten suchen und keinerlei Toleranz haben.

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