Klage gegen Bahn auf Lärmschutz in Düsseldorf-Angermund abgewiesen

Die Klage einer Grundstückseigentümerin aus Düsseldorf-Angermund gegen das Eisenbahn-Bundesamt auf Verpflichtung der Deutschen Bahn Netz AG zu Lärmschutzmaßnahmen an der Eisenbahnstrecke Düsseldorf-Duisburg ist ohne Erfolg geblieben. Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die als „Schwarzbau“-Klage Bekanntheit erlangte Klage durch – den Beteiligten heute zugestelltes – Urteil vom 8. Januar 2020 abgewiesen.

Die Klägerin hatte geltend gemacht, bei der Bahnstrecke handele es sich um einen nicht genehmigten Schwarzbau, durch den unzumutbare Lärmimmissionen verursacht würden. Das Gericht verweist in seinem Urteil im Wesentlichen darauf, dass die vermeintliche Genehmigungslosigkeit den geltend gemachten Anspruch nicht begründen könne und im Übrigen auch kein Anhaltspunkt dafür bestünde, dass die Strecke seit der Inbetriebnahme am 9. Februar 1843 illegal betrieben worden sei. Ein Anspruch könne allenfalls dann bestehen, wenn es aufgrund des Neubaus oder der wesentlichen Änderung der Strecke zu zusätzlichem Lärm komme, der die Richtwerte der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung überschreite. Daran fehle es jedoch, da seit Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes lediglich eine Linienzugbeeinflussung installiert worden sei, die keinen wesentlichen baulichen Eingriff in die Substanz der Strecke darstelle.

Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.

Aktenzeichen: 16 K 5474/18

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.01.2020

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